Hygiene Konzept

Hygienekonzept Circuszentrum Balloni e.V. 

unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung gültig ab 12.08.2020 

Dieses Konzept wird allen Eltern und Trainer*innen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bzw. vor Aufnahme des Trainingsbetriebs an die Eltern gesandt. Dies kann durch E-Mail erfolgen.

Das Konzept gilt so lange, bis keine Änderungen seitens der Landesregierung bekannt gegeben werden.

  1. Hygieneplan

1.1 Lüftung der Räumlichkeiten

 

Während des Trainings ist auf eine gute Durchlüftung aller genutzten Räume

zu achten. Fenster möglichst offen halten oder regelmäßiges Stoßlüften über mehrere Minuten.

1.2 Garderobe 

 

Die Kinder und Jugendlichen sollten in ihrer Trainingskleidung zum Training kommen. Ein Umkleiden vor oder nach dem Training ist nicht möglich. Taschen, Schuhe, Jacken werden in der Umkleide auf/unter dafür zur Verfügung gestellten Bänken und Haken aufbewahrt, so dass sie keinen direkten Kontakt zueinander haben. Der Zugang zur Umkleide wird betreut und ist nur mit Einhaltung des Mindestabstands zulässig. Während des Trainings ist die Umkleide nicht frei zugänglich. 

1.3 Reinigung von Flächen, genutzten Materialien, Matten und Fußböden

 

Alle Flächen, Türklinken, Handläufe etc. werden regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert.

 

Jongliermaterialien wie, Bälle, Keulen, Diabolos, Teller… werden nach Benutzung gesammelt und mit Desinfektionstüchern oder Flächendesinfektionsmittel desinfiziert.

Zaubertricks werden nach Benutzung desinfiziert. 

Eigene Gymnastikschläppchen müssen mitgebracht werden. Sollten Schläppchen vergessen worden sein, werden die vom Circuszentrum ausgeliehenen Schläppchen nach Gebrauch in der Waschmaschine gereinigt. 

Es sollen nach Möglichkeit nur eigene Einräder benutzt werden. 

Werden Einräder vom Circuszentrum benutzt, müssen diese nach Gebrauch desinfiziert werden.

Das Trapez sowie das Drahtseil und die Laufkugeln sind nach jedem Training zu desinfizieren bzw. zu reinigen. 

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Fußböden sind einmal pro Woche gründlich zu reinigen, hierbei ist es ausreichend sie mit geeigneten Reinigungsmittel und Wasser zu wischen. Eine Desinfektion ist nur erforderlich, wenn Verunreinigungen durch Erbrochenes oder andere Ausscheidungen entstanden sind. 

Turn-und Weichbodenmatten sind nach Benutzung entweder zu wischen bzw. zu desinfizieren.

Putzlappen sind nur einmal zu benutzen und danach bei mindestens 60 Grad zu waschen. Bis zum nächsten Gebrauch werden die Reinigungstücher sauber und trocken gelagert.

1.3.1 Sanitäranlagen

Die sanitären Anlagen sind nach  jedem Training zu reinigen. Waschbecken, Toiletten und Urinale. 

Es wird darauf geachtet werden, dass immer genug Seife vorhanden ist, Handdesinfektionsmittel muss bereit stehen. Zum Trocknen der Hände werden ausschließlich Papiertücher benutzt. Diese werden in dafür vorgesehene Eimer geworfen, in denen sich ein Plastikbeutel befindet. Die Eimer sind nach jedem Training zu leeren und zu reinigen. 

1.4.1 Speisen und Getränke

 

Speisen und Getränke werden nicht ausgegeben. Die Kinder und Jugendlichen können eigene Verpflegung mitbringen. Die Einnahme von mitgebrachten Speisen oder Getränken erfolgt nur in Absprache mit der jeweiligen Trainer*in  an einem dafür zugewiesenen Ort.

Eine Hygieneausrüstung (Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion im Spender, Flüssigseife, Papierhandtücher, Einmalhandschuhe, Mund/Nasenschutz für Trainer*innen) liegt in ausreichendem Umfang vor.

 

Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln.

Das Reinigen/Desinfizieren von Materialien, Sanitäranlagen und Handgriffe etc. wird zwischen und nach den Trainingsgruppen durch die Trainer*innen gewährleistet. Die Reinigung der Halle und aller Nebenräume/sanitäre Anlagen wird zusätzlich wöchentlich von einer Reinigungsfirma übernommen.

 

 

Alle Trainer*innen werden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen und müssen deren Kenntnis schriftlich bestätigen.

 

 

 

 

 

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  1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Training:

 

  • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome
  • Es bestand wissentlich mindesten 14 Tage kein Kontakt zu einer infizierten Person

Beim Betreten und Verlassen des Circuszentrums muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden (Kinder ab 6 Jahre) Diese kann während des Trainings abgelegt werden. Die Eltern sollen nach Möglichkeit das Circuszentrum nicht betreten. In dringenden Fällen oder bei der Begleitung der kleineren Kinder (Minigruppe) ist der kurze Aufenthalt gestattet. Eine Mund-Nase-Bedeckung muss getragen werden.

  • Die Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Waschen und/oder Desinfizieren der Hände etc.) werden eingehalten. Vor jedem Training werden die Kinder von den Trainer*innen zum Hände waschen aufgefordert (gründliches Waschen wird kontrolliert).

Wenn Kinder Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber oder ähnliches aufweisen, müssen sie zum Schutze aller zu Hause bleiben.

Das Gleiche gilt selbstverständlich für die Trainer*innen.

Sollte ein Kind/Jugendlicher Krankheitssymptome aufweisen, kann es vom Training ausgeschlossen werden. Die Eltern werden informiert und das Kind/der Jugendliche muss abgeholt werden. 

Sollten sich Teilnehmende absichtlich nicht an die Regelungen halten, muss die Person ebenfalls vom Training ausgeschlossen werden.

2.1 Rückverfolgbarkeit

 

Nach § 9 Absatz 2 der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist die Ausübung kontaktfreier Sportarten mit bis zu 30 Teilnehmer*innen möglich. Daher wird das Training pro Gruppe im Circuszentrum auf maximal 20 Kinder/Jugendliche und 4-6 Trainer*innen beschränkt, die während des Trainings keinen Mindestabstand einhalten und keine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen (Die Gesamtfläche der Trainingshalle umfasst 350 m² +50 m² Bühnenfläche).

Trainer*innen, die in mehreren Gruppen trainieren, müssen während des Trainings eine Mund-Nase-Bedeckung tragen oder den Mindestabstand einhalten. 

Eine Anwesenheitsliste ist in jeder Gruppe zu führen, so dass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Alle Daten der Mitglieder liegen vor.

 

 

 

 

 

 

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